Tariflohn bei öffentlichen Aufträgen

Datum des Antrags 18.02.2022

Seit 2018 gibt es ein Gesetz, wonach bei öffentlichen Vergaben seitens des städtischen Auftraggebers darauf zu achten ist, dass allen Mitarbeitern der beauftragten Firmen, und auch bei deren Subunternehmer, TARIFLOHN gezahlt werden soll. Das nennt sich dann Tariftreuegesetz TVgG NRW.

Nun bekommt man meistens nicht automatisch das, was man erwartet, sondern meistens nur das, was man auch kontrolliert. Und wie kontrolliert die städtische Verwaltung das in den letzten vier Jahren. Schon mal wer unangenehm aufgefallen? Fazit für uns: Die Antwort ist und bleibt unbefriedigend. Da handelt man wohl eher nach dem Motto – „Was ich nicht weis – macht mich nicht heiss!“

Und so sah unsere Anfrage zum Thema insgesamt gesehen aus:

Anfrage gem. § 12 der Hauptsatzung der Stadt Rheda-Wiedenbrück
hier: Tariflohn bei öffentlichen Vergaben

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Mettenborg,

Seit ein paar Wochen werden in unserer Gemeinde in den Außenbereichen Glasfaserkabel verlegt. Das ist sehr gut – wird auch in erheblichen Umfang vom Land gefördert. Nun sehe ich in meiner Gegend fleißige Arbeiter mit Schaufeln ganz in Warngelb – die bei jedem Wetter schachten, Kabel verlegen und wieder zuschaufeln und pflastern. Ich habe einige gefragt, wo die herkommen – aus Syrien und den Kurden-Gebieten im Nordirak. Was da für Firmen am werken sind ist nicht erkennbar. An den Fahrzeugen habe ich keine Firmenadressen erkennen können. Vorwiegen Privatfahrzeuge nicht aus dieser Gegend, mit denen die Arbeiter transportiert werden. Nummernschilder von weiter her –XXXXXXXXXXX und ähnliches. Leihpritschenwagen und Leih-Minibagger.

Seit März des Jahres 2018 ist bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen das Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen – TVgG NRW) auch bei Vergabeverfahren der Kommune Rheda-Wiedenbrück darauf zu achten, dass ausschließlich Firmen die Zuschläge bekommen, die ihre Mitarbeitenden nach dem allgemein geltenden Tariflohn bezahlen. Auch bei Nachunternehmen muss dies eingehalten werden.

Unsere Fraktion geht davon aus, dass bei ALLEN Vergaben (offene, freihändige, beschränkte, Öffentliche, etc.) unserer Kommune, entsprechend der gesetzlichen Vorgaben mindestens der allgemein geltende Tariflohn bezahlt wird.

Um einen genaueren Überblick zu bekommen, bitten wir Sie trotzdem, folgende Fragen zu den Vergabeverfahren im Jahr 2021 zu beantworten:

  1. Wie viele Vergabeverfahren hat es im Jahr 2021 insgesamt gegeben?
  2. Bei wie vielen dieser Verfahren wurden die Aufträge ganz oder teilwiese durch Nachunternehmen durchgeführt?
  3. Wie oft hat der Bürgermeister sein Recht zur Kontrolle und Prüfung der Einhaltung der auferlegten Pflichten nach § 2 Abs. 1 bis 4 TVgG NRW ausgeübt?
  4. Wie oft wurden Verstöße beim TVgG NRW festgestellt und ein vertragliches außerordentliches Kündigungsrecht angewandt?
  5. Wie oft wurde eine Vertragsstrafe für den Fall der Verletzung der in § 2 Abs. 1 bis 4 TVgG NRW genannten Pflichten durch den Bürgermeister verhängt?

Die erste Reaktion auf unsere Anfrage aus dem Bereich Ordnung und Sicherheit war nach unserer Auffasung etwas unpräzische. Deshalb haben wir nochmal nachgefragt und dann eine noch ausführlichere Stellungnahme erhalten.

Ja es scheint wohl so zu sein das die Einhaltung der Tariftreue von Unternehmen und deren Subs im Rahmen der Ausführung nicht weiter von der Stadt , zB durch Kontrollen vor Ort, überprüft wird. Man vertraut den Zusicherungen der Auftragnehmer – eigenes Nachfassen scheint zur Zeit keine Priorität zu haben.

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