Antrag EU-Whistleblower-Richtlinie: HIER + JETZT!

Datum des Antrags: 12.09.2021

Diesen Antrag wurde von Günter Arlt als Ratsmitglied der FWG-Fraktion im Stadtrat Rheda-Wiedenbrück gestellt.

Hier: Stichwort Compliance – Hinweisgeberschutzgesetz und Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie in Rheda-Wiedenbrück: JETZT

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Mettenborg,

Ich bitte Sie, den nachfolgenden Antrag auf die Tagesordnung des nächsten Haupt & Finanzausschusses oder einer Rats-Sitzung aufzunehmen.

Beschlussvorschlag:

  1. Der Ausschuss beschliesst, die notwendigen Massnahmen zur Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie vom 16.12.2019, die in Deutschland bis spätestens 17.12.2021 von Gemeinden mit über 10 000 Einwohnern eingeführt sein muss, bereits jetzt in Rheda-Wiedenbrück einzuführen.

Begründung:

Link zur Info Website: https://www.haufe.de/compliance/

Korruption und Regelverstösse im Parlament, öffentlichen Institutionen oder auch privat Unternehmen erschüttern wie kein anderer Vorfall das Vertrauen der Bürger in Politik, Verwaltung und Kontrollinstanzen. Menschen, die verantwortungsbewusst in Unternehmen oder öffentlichen Dienst auf Verstösse hinweisen wollen, gefährden über die „normalen“ Kanäle ihre berufliche Zukunft oder haben konkrete  Repressionen von „Mitwissern“ oder dem Arbeitgeber zu befürchten.

Dem will die EU Richtlinie entgegenwirken.

Gemäß der EU-Whistleblower-Richtlinie, die zum 16.12.2019 beschlossen wurde und bis zum 17.12.2021 national umgesetzt werden muss, werden Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern sowie Behörden und Kommunen mit mehr als 10.000 Einwohnern dazu verpflichtet, Kanäle einzurichten, über die Verstöße gegen nationales und EU-Recht gemeldet werden können.

Grundlegendes Ziel der Richtlinie ist es, die Aufdeckung und Unterbindung von Verstößen zu forcieren, gleichzeitig jedoch auch den Hinweisgeber („Whistleblower“) sowie gegebenenfalls Dritte/Vermittler, die bei der Meldung unterstützen, besser zu schützen, sodass für diese keine negativen zivil-, straf- oder verwaltungsrechtlichen oder internen Konsequenzen als Folge der Meldung zu befürchten sind.

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Mettenborg , mein Antrag zielt Proaktiv auf eine „vorauseilende“ Umsetzung vor dem Spätest-Termin zum Ende diesen Jahres, JETZT – so schnell wie möglich. Muss sowieso sein – warum noch warten?

Ein positiver Entscheid über diesen Beschlussvorschlag ist ein wesentlicher Beitrag zur Vertrauensbildung der Bürger für die Mitarbeiter in der Verwaltung und die Mandatsträgerinnen und Mandatsträger!

Ich bitte alle Beteiligten um Unterstützung bei diesem Antrag.


In der Vorlage wird durch die Verwaltung informiert, dass eine Kommune EU-Recht nicht im Alleingang umsetzen darf. Sie muss abwarten bis die Regierung den gesetzlichen Rahmen nach Deutscher Gesetzgebung geschaffen hat, hoffentlich bis Mitte Dezember (fragt sich lediglich welches Jahr). Na – dann ist das Abstimmungsergebnis wohl klar voraussehbar!

Deshalb wurde der Antrag vorläufig zurückgezogen!

Hier der Link zu den verschiedenen Dokumenten im Ratsinformations-System = Antragsvorlage AV-30/2021 der Verwaltung… mit der Negativ-Feststellung. Wir dürfen nicht vorgreifen!

Jedoch, diese wichtige Angelegenheit legen wir NICHT so einfach ad acta. Abwarten und Tee trinken beim Thema Transparenz und Korruptionsbekämpfung wird unseren Bürgern nämlich als SIGNAL von Desinteresse kommuniziert. Wir bleiben dran und haken nach diesem Dezember 2021 Termin auf jeden Fall nach!

hinweisgeber richtlinie

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