Grundbesitzabgaben extrem angestiegen… was nun?

Vor ein paar Tagen kam das böse Erwachen.

Nachdem aus den neuen Grundsteuerbemessung , des  Finanzamts, die in 2023 verschickt wurden, für den Normalverbraucher keinen Hinweis auf den Betrag, der schlussendlich ab 2025 zu entrichten war, abgeleitet werden konnte, flatterten den Hausbesitzern im Januar die neuen Bescheide ins Haus. Und für viele privatimmobilien Besitzer haben sich die Beträge um 50 oder 100 % verteuert!

In NRW werden laut Beschluss der Schwarz-Grünen Landesregierung alle Immobilien mit dem gleichen Hebesatz besteuert.

Jedoch – Gewerbeimmobilien wurden jetzt viel billiger bewertet als Privatbesitztum. Kein Wunder, wenn der m2 Preis für Gewerbe bei 40 Eur/m2 liegt, und zB die Grundstückspreise in der Innenstadt  auf 560 Euro/m2 explodiert sind.

Jedoch haben sich die Einnahmen der Grundsteuer aus Gewerbegrundstücken so immens verringert, das die Anhebung bei den Privatbesitzern diesen Einnahmenverlust NICHT AUSGLEICHEN kann.

Die Grundsteuer ist für den städtischen Haushalt eine der wichtigsten Einnahmequellen. Wenn da plötzlich ein- oder zwei Millionen Euro im Stadtsäckel fehlen, ist das für die gestaltung des Haushalts ein wesentlicher Verlust.

Also hat die Verwaltung im letzten Jahr vorgeschlagen, den Hebesatz soweit zu erhöhen, das die Einnahmen aus Gewerbesteuer wieder den Wert von 2024 erreichen.

Weil der Hebesatz für Gewerbe und Privat gleich ist… werden die Privaten (bzw ihre Mieter) jetzt doppelt belastet!

Wir FREIE-LINKE finden: Das ist eine Ungerechtigkeit die zum Himmel schreit.

Wir haben auch gegen die Anhebung des Hebesatzes gestimmt… jedoch ist die Mehrheit der Ratsmitglieder leider nicht unserem Beispiel gefolgt.

Die Grundsteuer Reform wird durch diverse Musterklagen angefochten.

Ein Einspruch gegen die neue Bewertung der Immobilie machte bereits 2023 sinnvoll. Wir haben damals sehr ausführlich darüber informiert.

Auch wenn man das damals nicht gemacht hat, kann man gegen der aktuellen Grundsteuerbescheid Einspruch einlegen.

Formulierungen mit Erfolgsgarantie gibts nicht… aber Anfragen über das Kontaktformular werden beantwortet.

Die Zeit drängt. Einspruchsfrist ist vier Wochen

FREIE-Linke in Rheda-Wiedenbrück
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