ZUE Verwaltungs-Flyer an alle Haushalte legitim!

Rheda-Wiedenbrück (pbm) 27.01.2025.
Die Stadtverwaltung hat in der letzten Woche einen Flyer an alle Haushalte verteilen lassen, um über die „Im Mersch“ geplante Zentrale Unterbringungseinrichtung (ZUE) des Landes zu informieren. Eine Fraktion im Stadtrat sieht in dem Flyer eine Verletzung der Neutralitätspflicht der Stadtverwaltung – wie sie etwa bei Wahlen gilt. Die Stadtverwaltung sieht dies eindeutig nicht und stützt sich dabei auf die wiederholte Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Münster.

Es hat sich in den vergangenen Jahren immer wieder mit dem Thema Bürgerbegehren befasst und vertritt hier eine klare Auffassung wonach Verwaltungen sogar gehalten sein können, öffentlich zu einem mehrheitlich beschlossenen Vorhaben wertend Stellung zu nehmen.

Auf dieser rechtlichen Grundlage sieht sich die Stadtverwaltung in der Pflicht, klare Informationen über den komplexen Sachverhalt zur Verfügung zu stellen, den der Stadtrat mehrheitlich beschlossen hat. Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 2. Dezember 2024 nach mehrfacher Beratung und Abwägung aller Argumente, der Errichtung einer ZUE des Landes anstelle einer Unterbringung von Flüchtlingen in städtischer Verantwortung und in kommunalen Einrichtungen beschlossen.

Gegen diesen mehrheitlichen Ratsbeschluss richtet sich das Bürgerbegehren der Initiative „In Vielfalt, ohne Angst“. Der Flyer bietet ein übersichtliches Informationsangebot für alle Bürgerinnen und Bürger zum Thema an und verweist ausdrücklich auch auf das Vorhaben der Bürgerinitiative. Er informiert über die Gründe, die für den Ratsbeschluss sprechen und verweist auch auf die Folgen, wenn eine ZUE nicht kommt.

FREIE-Linke in Rheda-Wiedenbrück
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