Der Abwasser-Gebühren-Krimi geht in die nächste Runde.

Vor einigen Tagen haben die Personen und Unternehmen, die Widerspruch gegen den Gebührenbescheid 2024 eingelegt hatten, Post aus dem Rathaus bekommen.                                                                                                              

Der Widerspruch wurde abgelehnt.

Die Aufräumarbeiten nach der Plättchen Havarie waren plötzlich gar nicht mehr gebührenrelevant. Denn dafür ist jetzt eine Versicherung eingesprungen. Das war auch für die Mitglieder des EAW Ausschusses neu!

Zu dem Widerspruch, dass eine Strafzahlung des Klärwerks an die Bezirksregierung in hohem fünfstelligen Betrag wegen eines Umweltverstosses beim Einleiten von hoch-belasteten Abwasser in die Ems auf den Deckel der Gebührenzahler gebucht werden soll, hat sich die Verwaltung gar nicht geäussert!

Ebenso blieb unbeantwortet, ob die Kapitalentnahme aus der EAW Bilanz der Stadtverwaltung, zum teilweisen decken des Haushaltsdefizits (Stichwort Gewinnentnahme) mit Zustimmung des Stadtrats… summa summarum 700 000 Euro, ein verhältnismässiger Betrag ist, und den Gebührenzahler auch nicht weiter belastet, blieb man eine konkrete Antwort schuldig.

Dafür gabs einen Paragraphenknoten – der eher zu weiterer Verwirrung, als zur Klärung des Sachverhalts beigetragen hat.

Zitat: berührt das die Rechtmäßigkeit der Gebührenerhebung nicht (so auch BVerwG, Urteil vom 10.10.1969, AZ: VII C 104.65-VRspr 21, S.273; Urteil vom 18.04.1975, Az.: VII C 41.73-KStZ 75, S. 191). Daher kommt es für den gemäß § 41 Abs. 1 Buchst. f/i GO …NRW allein zuständigen Rat nur auf die Erkenntnisse  und Bewertungsgrundlagen an, die sich ihm im Zeitpunkt der Billigung der Gebührenkalkulation darbieten (so OVG Münster, Urteil vom 05.09.1986, Az.: 2 A 3140/83 – GemHH 1987, S. 117; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 28.01.1988, Az.: 13 K 2515/87).

Wer soll daraus wohl schlau werden? Oder ist das mit der aneinanderreihung der vielen Urteile auch gar nicht beabsichtigt?

Gegen diesen Bescheid könnte man beim Verwaltungsgericht in Minden innerhalb von vier Wochen nach Eingang des Widerspruchsbescheids Klage einreichen… dafür müsste man jedoch erst mal eine vollständige Antwort erhalten… und der Paragraphenknoten gehört auch durchgeschlagen!

Deshalb hat die FREIE WÄHLER – die Linke Fraktion im Stadtrat von Rheda-Wiedenbrück den Bürgermeister um eine vollständige Antwort zum Widerspruch gebeten. Und das bis zum eintreffen auch die Vier-Wochen Klagefrist ausgesetzt wird.

Kunden von EAW, ob Privathaushalte oder Unternehmen mit grösseren Mengen an Abwässern, können sich bei der FREIE-LINKE Fraktion über den Stand der Dinge informieren. Dazu reicht eine Email an kontakt@freie-linke-rw.de oder ein Eintrag für den Newsletter auf https://freie-linke-rw.de

FREIE-Linke in Rheda-Wiedenbrück
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