Abwassergebühren – der Widerspruch

Am 4.12.2023 wurden die Abwassergebühren für das Jahr 2024 festgelegt.

Wegen des guten Ergebnisses aus den Gebührensätzen für 2023 hat man die Belastung für 2024 für die Verbraucher leicht absenken können. Das erklärt sich vorwiegend durch einen deutlich niedriger festgelegten Zinssatz, sodass in diesem Jahr, im Kontrast zu 2023, total 2,3 Mio Euro Zinsaufwendungen „eingespart“ wurden.

Trotzdem waren die Ratsmitglieder Arlt (FREIE-WÄHLER Partei) und Ludwig (Die Linke), die FREIE-LINKE Fraktion, der Meinung, dass in den Gebühren , und das nicht erst seit 2024, eine nicht unerhebliche Ausschüttung an die Stadt Rheda-Wiedenbrück enthalten war.

Zusätzlich sind in den Abwassergebühren Kosten für die Aufräumarbeiten an der Uferböschung der Ems aus der Plastikplättchen-Havarie der vierten Reinigungsstufe enthalten, die bei einem nach unserer Ansicht nach vergleichbaren Schadensfall im Klärwerk Schleswig als nicht gebührenfähig eingeordnet wurden.

Wir von der FREIE-LINKE glauben, das diese Mehrkosten in der Gebührenkalkulation nicht gerechtfertigt sind!

Amtliche Gebührenbescheide werden einen Monat nach Erhalt rechtskräftig. Wenn nicht innerhalb dieser Zeit gegen den Bescheid Einspruch erhoben wird, kann man kein Geld mehr zurückfordern. Egal was zB in Rahmen einer gerichtlichen Prüfung festgelegt wurde. Deshalb haben die Gebührenzahler zwischen 2016 und 2021 viele Millionen Euro zuviel gezahlt, aber wer damals keinen Einspruch eingelegt hatte, für den waren diese Übergebühren aus der Vergangenheit futsch. Das muss jetzt nicht wieder passieren!

Deshalb haben wir einen Muster-Widerspruch verfasst, den die Gebührenzahler bis spätestens Ende Februar im Rathaus einreichen müssen.

FREIE-Linke in Rheda-Wiedenbrück
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