Haushaltssicherung am Horizont – was tun?

Haushaltssicherung ? Was bedeutet das für die Bürger von Rheda-Wiedenbrück?

Wer wird der Sparkommissar aus Detmold, der ab 2027 bei uns das Sagen hat – ob und wie lange das Freibad im Ortsteil Rheda, oder im Ortsteil Wiedenbrück geöffnet werden soll?

Über diese Frage, die ALLE Bürger angeht - wird am 31.3. im Rathaus entschieden

Das in Zukunft NICHT der Sparkommissar der Bezirksregierung entscheidet – was in Rheda-Wiedenbrück geht, UND WAS NICHT, haben wir einen Antrag zur Enscheidung gestellt:

Das virtuelle Haushaltssicherungsverfahren bereits ab 2025

Antrag der Fraktion FREIE-Linke im Rat der Stadt Rheda-Wiedenbrück – Haushaltssicherung ab 2025 auf freiwilliger Basis.

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Mettenborg,

Wir bitten, folgenden Antrag in die nächsten Ratssitzung als BESCHLUSSVORLAGE aufzunehmen. Für Ihre Unterstützung vielen Dank im Voraus.

Beschlussvorschlag:
1) Der Rat erteilt der Verwaltung den Auftrag, die zukünftigen Haushalte auf freiwilliger Basis wie unter Haushaltssicherung aufzustellen. Dabei sollen die beschlossenen freiwilligen Leistungen im Haushalt klar gekennzeichnet werden. Bei den Pflichtaufgaben sollen die Rechtsbindungsgrade („muss“/„soll“/„kann“) angegeben werden.Um den Ratsmitgliedern und den Bürgern kenntlich zu machen, welche Leistungen in Zukunft von der Bezirksregierung unter Haushaltssicherung ggf nicht mehr genehmigt werden.

2) Die Verwaltung soll bis Ende der ersten Jahreshälfte 2025 ein freiwilliges Haushaltssicherungskonzept dem Rat vorlegen, in dem dargestellt wird, wie das verbleibende Gesamtdefizit durch ausgewogene interne Konsolidierungsmassnahmen und Ausgabenminderungen abgebaut werden kann.

Begründung

Der Haushaltsentwurf für 2025 weist, wenn die ZUE eingerichtet wird, einen  Fehlbetrag von 7 Mio Euro aus! Wenn die Stadt Schutzsuchende, wie bisher, individuell  betreut, wird ein Fehlbetrag in zweistelliger Millionenhöhe zu erwarten sein! Schon jetzt ist ersichtlich, dass die Stadt Rheda-Wiedenbrück im Jahr 2025 nicht imstande sein wird, ihren Zahlungsverpflichtungen ohne die Aufnahme von Investitionskrediten nachzukommen. Die Gründe für diesen Kreditbedarf sind zum Großteil hausgemacht, zum Teil aber auch durch die strukturelle Unterfinanzierung der Kommunen durch die schwarzgrüne Landesregierung und die rot-grün-gelbe Bundesregierung verursacht.

Der kommunale Haushalt soll in jedem Haushaltsjahr in Planung und Rechnung
ausgeglichen sein. Die Kommune hat ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen, wenn der Haushaltsausgleich nicht erreicht werden kann, eine Überschuldung abgebaut oder eine drohende Überschuldung abgewendet werden muss. Regelmäßig geht es darum, als Konsequenz Erträge zu erhöhen und vor allem Aufwendungen zu reduzieren.

Die Kenntnis ihrer Pflichtaufgaben und freiwilligen Aufgaben ist auch für Kommunen mit ausgeglichenem Haushalt von Bedeutung. Ressourcen könnten dann anderweitig eingesetzt und Handlungsschwerpunkte verschoben werden. In beiden Fällen sollten Verwaltung und Politik möglichst genau darüber informiert sein, an welchen Stellen im Haushalt Steuerungsmöglichkeiten bestehen. Es gibt eine Vielzahl von Produkten, bei denen die Kommune den Standard ihrer Leistungen festlegt oder die sie in vollem Umfang freiwillig erbringt.

Die Stadt Rheda-Wiedenbrück hat nach § 75 Abs. 1 S. 1 GO NRW ihre Haushaltswirtschaft so zu planen und zu führen, dass die stetige Erfüllung ihrer Aufgaben gesichert ist. Die gesamte kommunale Haushaltswirtschaft ist auf dieses oberste Ziel auszurichten. Dieser Haushaltsgrundsatz und der Grundsatz des Verbots der Überschuldung durch Aufbrauchen des Eigenkapitals stehen in einem engen Wechselwirkungsverhältnis. Die Pflicht zum Haushaltsausgleich spielt hier eine entscheidende Rolle. Der Haushalt muss in jedem Jahr in Planung und Rechnung ausgeglichen sein (§ 75 Abs. 2 S. 1 GO NRW).

Ist das Ziel einer künftigen, dauernden Leistungsfähigkeit einer Gemeinde gefährdet, so hat diese unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen ein Haushaltssicherungskonzept nach § 76 GO NRW aufzustellen, das das Ziel hat, im Rahmen einer geordneten Haushaltswirtschaft die Leistungsfähigkeit der Gemeinde zu erreichen.

Wenn bei der Aufstellung des Haushalts:

– durch Veränderungen der Haushaltswirtschaft innerhalb eines Haushaltsjahres der in der Schlussbilanz des Vorjahres auszuweisende Ansatz der allgemeinen Rücklage um mehr als ein Viertel verringert wird oder:
– in zwei aufeinanderfolgenden Haushaltsjahren geplant ist, den in der Schlussbilanz des Vorjahres auszuweisenden Ansatz der allgemeinen Rücklage jeweils um mehr als ein Zwanzigstel zu verringern oder
– innerhalb eines Zeitraums der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung die allgemeine Rücklage aufgebraucht wird,

hat die Gemeinde ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen und darin den nächstmöglichen Zeitpunkt zu bestimmen, bis zu dem der Haushaltsausgleich wieder hergestellt ist. 

Die FREIE-Linke bittet alle Ratsmitglieder von Rheda-Wiedenbrück mit äusserster Dringlichkeit, JETZT die Weichen für eine konkrete und sachbezogene Konsolidierung unseres städtischen Haushalts zu stellen! Bevor der Sparkommissar aus Detmold den Rotstift an unsere Sozialarbeiter in Schulen und Kitas, an eins unserer zwei Freibäder, oder an die Unterstützung der für die Stadtgesellschaft so wichtigen Sportvereine ansetzt!

Noch kann der Rat mitgestalten… in zwei oder drei Jahren sind uns vielleicht die Hände gebunden!

Wir bitten alle Beteiligten um Unterstützung bei diesem Antrag.

Am 31.12.2026, spätestensEnde 2028, geben wir die Entscheidungsgewalt des Rates an den Sparkommissar in Detmold ab! Das wissen ALLE FRAKTIONEN - aber keiner, ausser die FREIE-LINKE, traut sich - EUCH die Wahrheit zu sagen!

Die Planung zum Haushalt 2025 mit den wichtigsten Eckdaten, aus der Klausurtagung von FREIE-LINKE mit dem Kämmerer von Anfang März findet man hier: 2025-03-07 Präsentation Haushaltsklausurtagungen FREIE-Linke 2025

Dabei ist WICHTIG zu wissen, das das Defizit von 6,9 Mio EURO nur erreicht werden kann, wenn die ZENTRALE UNTERBRINGUNGSEINRICHTUNG ZUE am Merschweg gebaut wird!

Wer sich für die Details des Haushalts 2025 interessiert, der am 31.03. verabschiedet werden soll …  findet das Dokument hier: HH 25 Anlage_3_Veraenderungsliste_2025_inkl._mittelfristiger_Finanzplanung_oeffentl

Dabei ist WICHTIG zu wissen, das das Defizit von 6,9 Mio EURO nur erreicht werden kann, wenn die ZENTRALE UNTERBRINGUNGSEINRICHTUNG ZUE am Merschweg gebaut wird!

FREIE-Linke in Rheda-Wiedenbrück
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